Unwirksamkeit von Stornoklauseln


(BGH, Urt. v. 16.2.2023 – X ZR 62/21, NJW 2023, 456) Eine Klausel in den Allgemeinen Reisebedingungen, die pauschale Stornokosten von 90% des Reisepreises vorsieht, ist unwirksam, wenn sie keine Berücksichtigung individueller Umstände erlaubt. Die pauschale Regelung benachteiligt den Reisenden unangemessen und ist daher gemäß § 307 BGB unwirksam. Im konkreten Fall musste der Reiseveranstalter dem Reisenden den Großteil des Reisepreises zurückerstatten. (Leitsätze der NJW-Redaktion)