Minderung des Reisepreises bei Routenänderung


(LG Hamburg, Urt. v. 18.4.2023 – 318 S 71/22, NJW 2023, 1234) Eine erhebliche Routenänderung bei einer Kreuzfahrt berechtigt den Reisenden zur Minderung des Reisepreises. Im vorliegenden Fall wurde die Route der Kreuzfahrt aufgrund von Wetterbedingungen erheblich geändert. Das LG Hamburg entschied, dass der Kläger Anspruch auf eine Minderung des Reisepreises hat, da die geänderte Route einen wesentlichen Bestandteil des Reisevertrags darstellte. (Leitsätze der NJW-Redaktion)