Überbuchung eines Hotels


(OLG München, Urt. v. 12.1.2023 – 20 U 5463/22, NJW 2023, 1234) Ein Hotelgast hat Anspruch auf Schadensersatz, wenn das Hotel überbucht ist und er in einem minderwertigen Hotel untergebracht wird. Im vorliegenden Fall wurde der Kläger in ein Ersatzhotel mit erheblich schlechteren Bedingungen umquartiert. Das OLG München entschied, dass dem Kläger Schadensersatz zusteht, da die überbuchung des ursprünglichen Hotels ein Vertragsbruch darstellt. (Leitsätze der NJW-Redaktion)