Haftung des Reiseveranstalters für Hotelmängel


(BGH, Urt. v. 30.3.2023 – X ZR 45/22, NJW 2023, 789) Der Reiseveranstalter haftet für Mängel im Hotel, auch wenn diese durch das Hotel verschuldet wurden, und ist zur Minderung des Reisepreises verpflichtet. Im vorliegenden Fall hatte der Kläger eine Reise gebucht, bei der das Hotel erhebliche hygienische Mängel aufwies. Der BGH entschied, dass der Reiseveranstalter die Verantwortung für diese Mängel trägt und den Reisepreis entsprechend mindern muss.

(Leitsätze der NJW-Redaktion)