Entschädigungssumme für verloren gegangenes Gepäck
Urteil vom EuGH (09.07.2020 – C-86/19) Gemäß des Montrealer Übereinkommens (MÜ) versuchte ein klagender Flugpassagier, die in Artikel 22 Absatz 2 genannte Höchstsumme von 1 131 SZR für verloren gegangenes Gepäck gegenüber der Airline geltend zu machen. Die Airline räumte den Verlust des Gepäckstücks ein, bot jedoch für den konkret nicht nachgewiesenen Schaden lediglich 250…