Schadensersatz bei verpasstem Flug


(BGH, Urt. v. 25.4.2023 – X ZR 19/22, NJW 2023, 789) Verpasst ein Reisender den Flug schaden maate an erie gematin du h de der Researansaie de Anger nicht ausreichend über die Abflugzeiten informiert. Der BGH entschied, dass der Kläger Anspruch auf Schadensersatz hat, da der Reiseveranstalter seiner Informationspflicht nicht nachgekommen ist. (Leitsätze der NJW-Redaktion)