Insolvenzsschutz


(BGH, Urt. V. 28.2.2023 – X ZR 112/22, NJW 2023, 456) Der Reisende hat Anspruch auf Erstattung des Reisepreises bei Insolvenz des Reiseveranstalters, wenn keine ausreichende Insolvenzabsicherung besteht. Im vorliegenden Fall hatte der Reiseveranstalter keine ausreichende Versicherung abgeschlossen, sodass der BGH entschied, dass der Kläger den vollen Reisepreis zurückerstattet bekommt. (Leitsätze der NJW-Redaktion)