(BGH, Urt. v. 6.6.2023 – X ZR 78/22, NJW 2023, 1234) Bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das Reiseziel kann der Reisende den Reisevertrag kostenfrei stornieren. Im vorliegenden Fall hatte das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für das gebuchte Reiseziel herausgegeben. Der BGH entschied, dass der Kläger den Reisevertrag kostenfrei stornieren kann, da eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben besteht und somit ein wichtiger Grund für die Stornierung vorliegt. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den gesamten Reisepreis zu erstatten. (Leitsätze der NJW-Redaktion)