Kündigung des Reisevertrags wegen höherer Gewalt


(BGH, Urt. v. 14.3.2023 – X ZR 18/22, NJW 2023, 789) Ein Reisevertrag kann aufgrund höherer Gewalt gekündigt werden, wobei der Reisende Anspruch auf Erstattung des Reisepreises hat. Im vorliegenden Fall wurde die Reise aufgrund einer Naturkatastrophe abgesagt. Der BGH entschied, dass der Reiseveranstalter den vollen Reisepreis erstatten muss, da die Naturkatastrophe als höhere Gewalt anerkannt wurde. (Leitsätze der NJW-Redaktion)