Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude/Einstandspflicht des Reiseveranstalters für Bodenpersonal
(LG Frankfurt a.M., Urt. V. 17.06.2010, Az: 24 S 243/09) Ein Flughafenbetreiber und seiner Mitarbeiter sind nicht als Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters anzusehen. Ansprüche gegen den Reiseveranstalter gem. § 651 f I und II BGB setzen jeweils voraus, dass der Reiseveranstalter oder ein Erfüllungsgehilfe des Reiseveranstalters im Sinne von § 278 BGB schuldhaft einen Reisemangel verursacht…