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Kündigung des Reisevertrags wegen höherer Gewalt
(BGH, Urt. v. 14.3.2023 – X ZR 18/22, NJW 2023, 789) Ein Reisevertrag kann aufgrund höherer Gewalt gekündigt werden, wobei der Reisende Anspruch auf Erstattung des Reisepreises hat. Im vorliegenden Fall wurde die Reise aufgrund einer Naturkatastrophe abgesagt. Der BGH entschied, dass der Reiseveranstalter den vollen Reisepreis erstatten muss, da die Naturkatastrophe als höhere Gewalt…
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Kündigung des Reisevertrages/Neuer Schwellenwert 35 %
(LG Frankfurt a.M., Urt. v. 17.12.2009, Az: 2-24 S 140/09)Für die Beurteilung einer erheblichen Beeinträchtigung im Sinne von § 651e Abs. 1 BGB kann nicht auf starre Prozentsätze einer fiktiven Reisepreisminderung wegen vorhandener Mängel abgehoben werden. Eine Minderungsquote von 20% (hier: wegen den Fehlens eines bei der Buchung zugesagten Balkons eines Hotelzimmers) allein ist kein…