Irreführende Werbung aufgrund sternenähnlicher Symbole auf Internetseite eines Hotels


Urteil vom OLG Celle vom 30.01.2018 AZ: 13 U 106/17

Es stellt ein Wettbewerbsverstoß im Sinne einer irreführenden Werbung gemäߧ 5 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar, wenn ein Hotel auf seiner Internetseite drei sternenähnliche Zeichenverwendet, da keine offizielle Klassifizierung vorliegt. Die Verwendung der Symbole erwecken beim Verbraucher den Anschein, dass dem Hotel eine bestimmte Komfort- und Qualitätskategorie verliehen worden sei. Unerheblich ist, ob eventuell ein Anspruch auf Erteilung einer offiziellen der Werbung entsprechenden Klassifizierung besteht.