Anrechnung Reisepreisminderung auf Ausgleichszahlung


Urteil vom LG Berlin vom 20.01.2015 AZ: 55 S 2/14 (Berufung bestätigt Urteil des AG Charlottenburg vom 26.11.2013, 229 C 124/13) rkr.

Leitsatz der Einsenderin:

Flugunternehmen können, eine vom Reiseveranstalter bereits gezahlte Reisepreisminderung wegen Flugverspätung auf den von ihr zu zahlenden Ausgleichsanspruch gemäß der EG VO anrechnen.

Bei einer Minderung, die auf einer großen Verspätung beruht, handelt es sich um einen weitergehenden Schadensersatzanspruch nach Art. 12 Abs. 1 Fluggastrechte VO. Dies begründet sich daraus, dass dem Reisenden durch die Minderung des Reisepreises ein Ausgleich für die Unannehmlichkeiten gewährt wird. Ließe man keine Anrechnungsmöglichkeit zu, würden die Kläger eine Doppelentschädigung erhalten, ohne dass es hierfür einen Grund gibt.