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Haftung des Reiseveranstalters für vermittelte Zusatzleistung / Jeepsafari
(OLG Düsseldorf, Urt. v. 8.11.2004, Az: I-18 U 101/102) Ob der Reiseveranstalter auch für erlittene Schäden des Reisenden haftet, die sich der Reisende bei einer vor Ort vermittelten Zusatzleistung, wie z.B. einer Jeepsafari, einem Tauchtrip, einem Städtetrip zuzieht, hängt im Einzelfall davon ab, ob der Ausflug Bestandteil der Pauschalreise geworden ist. Erklärt die örtliche Reiseleitung […]