Freundesbuchung / Freundschaftsrabatt


Urteil LG Berlin vom 22.08.2013, Az: 57 S 267/12 (r.kr.)

Leitsatz der Einsenderin:
„Bei einer „Freundesbuchung“, im Rahmen derer ein Fluggast über einen
Mitarbeiter der Fluggesellschaft einen Rabatt eingeräumt bekommt
„Freundschaftsrabatt“, handelt es sich um einen reduzierten Tarif, der für
die Öffentlichkeit weder unmittelbar, noch mittelbar verfügbar ist.

Gemäß Art. 3 Abs. 3 Satz 1 der Verordnung 261/2004 besteht kein Anspruch auf
Ausgleichsleistung mangels Anwendbarkeit der Verordnung.“