Flugausfall / Verspätung


Urteil AG Charlottenburg vom 03.01.2014, Az: 232 C 267/13

Leitsatz der Einsenderin:

„Es  stellt eine sachgerechte Entscheidung der Fluggesellschaft dar, wenn
sie den bereits im Flugzeug befindlichen Passagieren eine Verspätung von
knapp 1,5 Stunden zumutet, um einen Flugausfall für weitere Fluggäste zu
vermeiden, die aufgrund des Streiks des Sicherheitspersonals am Flughafen
nur verzögert einchecken konnten.

Die daraus resultierende Verspätung verpflichtet weder zum Schadensersatz nach § 280 BGB, noch aus sonst
rechtlichen Gesichtspunkten.“