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Reiserücktrittskosten-Versicherung/ unerwartete schwere Erkrankung/ Komplikationen während der Schwangerschaft
Publiziert am 17.01.2013 von Mi-Ling (AG München, Urt. v. 03.04.2012 – 224 C 32365/ 11 (rkr.)) Eine Schwangerschaft an sich ist bei normalem Verlauf keine Erkrankung. Treten jedoch Komplikationen auf, kann dies zu einer Reisestornierung berechtigen, da dann eine „unerwartete schwere Erkrankung“ im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegen kann. Ein Ehepaar und dessen Sohn buchten Mitte […]