Umfang der Informationspflicht des Reiseveranstalters gegenüber Nicht-EU-Bürgern
(LG Duisburg, Urt. v. 31.8.2012 – 7 S 33/12, NJW-RR 2013, 59) Die Informationspflicht des Reiseveranstalters gemäß § 5 Nr. 1 BGB-InfoV gilt nicht gegenüber Angehörigen von so genannten Drittstaaten. Ein vorsorglicher Hinweis an alle Reisenden, dass für Angehörige von Drittstaaten möglicherweise andere Pass- und Visumerfordernisse gelten, ist nicht erforderlich (Anschluss AG Baden-Baden, RRa 2009,…