Reiserecht

Im Fokus der Tätigkeit steht hier besonders die Beratung und Vertretung (gerichtlich und außergerichtlich) von Reiseveranstaltern und touristischen Leistungsträgern, sowie Verbänden und Marketinggesellschaften zu Fragen:

  • der Gestaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Reisevertrages und der Buchungsbestätigung;
  • der Verträge mit Leistungsträgern (Kontingentverträge, Vermittlungsverträge, etc.)
  • der Kataloggestaltung unter Berücksichtigung der strengen Anforderungen der BGB-InfoVerordnung
  • im Umgang mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen

Selbstverständlich werden auch reiserechtliche Mandate im Zusammenhang mit der Geltendmachung oder der Abwehr von Gewährleistungsansprüchen im Reiserecht (Minderung, Schadensersatz, etc.) sowie im Zusammenhang mit den Fluggastrechten wegen Überbuchung, Annulierung oder Verzögerung von Flügen betreut.

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