Die Rechtsanwaltsgebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) – vor dem 01.07.2004 in der BRAGO, der Gebührenordnung für Rechtsanwälte – geregelt. Meist bemessen sich die Gebühren nach dem Streitwert. Das heißt, je höher der Streitwert ist, desto höher werden auch die Gebühren. Bei der außergerichtlichen Tätigkeit des Anwalts besteht jedoch auch die Möglichkeit, abweichend von den RVG-Gebühren einen Stundensatz zu vereinbaren.

Nach langen Beratungen wurde das RVG zum 01.01.2021 angepasst. Diese Anpassung umfasst unter anderem eine höhere Vergütung für Rechtsanwälte und weitere strukturelle Veränderungen der Rechtsanwaltsvergütung.

Weitere Informationen zu den Rechtsanwaltsgebühren und auch Berechnungsmöglichkeiten erhalten Sie auch unter www.rechtsanwaltsgebuehren.de

Die Kosten sind in erster Linie durch den Mandanten zu tragen, der den Anwalt beauftragt hat. In einigen Fällen, kann er jedoch die Erstattung der Kosten vom Gegner verlangen oder sogar einen Prozess durch einen anderen finanzieren lassen (Prozesskostenhilfe, Beratungshilfe, Prozessfinanzierer).

Fällt diese Möglichkeit der Finanzierung jedoch weg, bleiben die Kosten beim Mandanten hängen. Deshalb empfiehlt es sich, vor der Konsultation des Anwalts bei der Rechtsschutzversicherung um Kostendeckung zu bitten oder einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht am Wohnsitz zu beantragen.