Ob nun Miet-, Dienst-, Werk-, oder z.B. im Kaufvertrag, sowohl bei der Gestaltung als auch der Abwicklung von Verträgen stellen sich häufig eine Vielzahl von Fragen.
Im Vertragsrecht geht es vorrangig um:
- die Durchsetzung offener Forderungen aus einem Vertrag;
- die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen;
- Fragen von Pflichtverletzung bei der Abwicklung von Verträgen;
- die Gestaltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen;
- Haftung und Gewährleistung und die Aspekte des Verbraucherschutzes;
- sinnvolle Vertragsgestaltung;
- Durchführung gerichtlicher Mahnverfahren sowie Maßnahmen der Zwangsvollstreckung
Ich vertrete Sie gern im Vorfeld aber auch in gerichtlichen Verfahren.